Derzeit schreibt der Landkreis Coesfeld für den Standort Senden den Betrieb von insgesamt sechs Carsharing-Stationen mit jeweils zwei Fahrzeugen aus, die sich über das Gemeindegebiet verteilen sollen. Auf die Ausschreibung können sich einschlägig tätige Unternehmen bewerben, die dann bis Ende März 2026 ihren Fuhrpark auf den von der Kommune bereitgestellten Stellplätzen bewirtschaften und für interessierte Bürger kostenpflichtig zur Verfügung stellen können. Soweit die Kosten der Unternehmen durch die Vermietung ihrer Fahrzeuge nicht gedeckt werden können, übernimmt diese der Kreis.

Der Hintergrund des Vorhabens wird in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe deutlich erläutert. In einem ebenso bevormundenden wie pädagogisierenden Duktus heißt es dort wörtlich: „Nur so kann die Verkehrswende gelingen und erreicht werden, dass die Menschen in ländlichen Räumen beginnen, ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken.“. Im Klartext geht es also darum, den Bürgern das eigene Auto abspenstig zu machen.

Nun gäbe es zu der in Berlin von dem herrschenden Altparteienkartell ausgerufenen Verkehrswende und dem dieser zugrunde liegenden Annahme einer menschengemachten und maßgeblich durch Kohlenstoffdioxid angetriebenen Klimaerwärmung viel Grundlegendes einzuwenden, was jedoch den Rahmen einer kommunalpolitischen Bewertung des hier behandelten Vorhabens des Kreises Coesfeldes sprengen würde. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die in der Gemeinde Senden geplanten Carsharing-Stationen wirklich zu der beabsichtigten Reduzierung des Individualverkehrs führen können und ob die Kosten dieses kommunalen Mobilitätsangebots zugleich auch wirtschaftlich vertretbar sind. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel.

Das Konzept des Carsharings hat in den vergangenen Jahren tatsächlich stark an Attraktivität gewonnen. In der Regel funktioniert es so, dass Anbieter einen Fuhrpark bereitstellen und Interessenten diesen dann nutzen können. Die Anmietung erfolgt zumeist online über das Internet. Wichtig für die Nutzer ist dabei, dass die Fahrzeuge in greifbarer Nähe erreichbar sind. Als Faustformel gilt, dass ein Interessent nicht mehr als 1000 Meter Fussweg zurücklegen sollte, um an einen Wagen zu gelangen. Ein wichtiges Kriterium für die Nutzer von Carsharing-Angeboten ist auch die jederzeitige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges, denn bei ihnen handelt es sich zumeist um solche Personen, für die sich die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt, da sie nur selten Wegstrecken mit einem Automobil zurücklegen müssen. Umso wichtiger ist es für diese Menschen dann natürlich auch, ein Fahrzeug anmieten zu können, wenn sie es wirklich einmal brauchen. Aus diesem Grund erfreut sich das Carsharing vor allem in größeren urbanen Gebieten, z.B. in den Großstädten Berlin und München, besonderer Beliebtheit. Hier existiert ansonsten nämlich ein ausgebauter öffentlicher Nahverkehr mit enger Taktung, der auch in Randzeiten oder am Wochenende eine hohe Mobilität ermöglicht.

Vergegenwärtigt man sich diese Grundvoraussetzungen, so ergeben sich erste Zweifel an dem geplanten Vorhaben der Kreisverwaltung. Im eher ländlich geprägten Westmünsterland leben überwiegend Menschen, die dauerhaft auf die Nutzung eines eigenen Automobils, etwa als Berufspendler zur Erreichung des eigenen Arbeitsplatzes, angewiesen sind. Die vom Kreis Coesfeld in seiner Leistungsbeschreibung zum aktuellen Vergabeverfahren formulierte Annahme „Die Einrichtung eines Car-Sharing-Angebotes soll nun zusätzlich zu den anderen Teilprojekten den Anreiz erhöhen, das eigene Auto immer öfter stehen zu lassen, um dem eigentlichen Gesamtziel einer umwelt- und klimagerechteren Mobilität näher zu kommen.“, dürfte daher kaum aufgehen, denn wer über einen eigenen Wagen verfügt, dürfte diesen auch weiterhin nutzen. Im Übrigen erscheint die angeführte Erwägung des Landkreises auch aus ökologischer Sicht unsinnig, denn die Natur zieht keinen Vorteil daraus, ob eine Autofahrt nun mit einem Carsharing-Fahrzeug oder mit einem vorhandenen eigenen Wagen durchgeführt wird. Aus umweltpolitischer Sicht macht Carsharing nur dann Sinn, wenn ein Autofahrer ganz auf die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges verzichtet und stattdessen ausschließlich auf Carsharing zurückgreift.

In bisherigen Studien hat sich zudem gezeigt, dass Carsharing-Angebote nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung interessant sind. In einer Untersuchung des infas Instituts für angewandte Sozialwissenschaft kamen die Forscher seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Zahl der Nutzer dem „liberal-intellektuellen“ Milieu zuzurechnen ist. In einer Studie des Vereines „carsharing e.V“. musste selbst dieser Lobbyverband feststellen, dass der typische Carsharing-Kunde bereits vor der Inanspruchnahme von Leihfahrzeugen den eigenen Wagen abgeschafft hatte. Es drängt sich somit der Eindruck auf, dass es sich auch bei dem aktuellen Vorhaben des Kreises Coesfeld eher um ein wokes Klientelprojekt als um eine umweltpolitisch sinnvolle Maßnahme handelt. Hierfür spricht auch, dass der Kreis in dem laufenden Vergabeverfahren die Bieter zwar einerseits zur Bereitstellung von Elektrofahrzeugen anhält, zugleich jedoch einräumen muss, an den jeweiligen Stationspunkten überhaupt noch keine hinreichende Ladeinfrastruktur verfügbar machen zu können.

Letztlich stellt sich auch aus anderen Gründen die Frage, ob in unserem Landkreis ein öffentlich subventioniertes Carsharing-Angebot überhaupt erforderlich ist. Im Kreisgebiet gibt es bereits heute privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, wie SIXT Share oder sharenow, bei denen Fahrzeuge angemietet werden können. In anderen ländlichen Gebieten in Deutschland werden Car-Sharing-Angebote vor allem auch durch selbstorganisierte Vereine interessierter Nutzer getragen.

Die AfD Coesfeld steht dem Carsharing grundsätzlich offen gegenüber. Für Bürger, die nur selten einen Kraftwagen benötigen, kann dies eine attraktive Alternative zum eigenen Auto und eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sein. Eine Unterstützung dieser Mobilitätsform durch die Bereitstellung kostenloser und ausschließlich für das Carsharing zugänglicher Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum für Vereine von Nutzern oder auch für gewerbliche Unternehmen wird von uns daher in einem angemessenen Rahmen begrüßt. Die Implementierung einschlägiger und aus Steuergeldern subventionierter Klientelprojekte lehnt die AfD Coesfeld jedoch strikt ab.