„Alle zusammen gegen“ die Vergiftung

In der letzten Woche (Ende Oktober bis Anfang November 2025) wurden in Deutschland mehrere Ausbrüche des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 bei wilden Vögeln gemeldet, darunter auch Wildgänse in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Regionen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte über 250 Fälle bei Wildvögeln landesweit, wobei die tatsächliche Zahl höher liegen dürfte. Im Münsterland und Umgebung, einschließlich des Kreises Coesfeld, wurden Infektionen bei migratorischen Wasservögeln wie Gänsen und Enten dokumentiert, die sich auf dem Zug nach Süden befanden. Diese Fälle fügten sich in eine breitere Welle ein, die seit September 2025 über 45 Ausbrüche in Geflügelbetrieben und 73 bei Wildvögeln verursachte, mit Schwerpunkten in nördlichen Bundesländern, die sich südwärts ausbreiten. Symptome umfassten Massensterben, geschwächte Immunsysteme und hohe Virulenz, was zu alarmierenden Meldungen von Behörden führte.

Als mögliche Ursache wird der Verzehr von nicht zur Fütterung gedachten, gebeizten Weizen in Betracht gezogen, der mit Pestiziden behandelt ist und auf Ackerflächen ausgebracht wird. Solche Saatgutbeizen enthalten Toxine, die das Immunsystem von Vögeln schwächen und Symptome ähnelnd einer Virusinfektion hervorrufen können, wie Lethargie und erhöhte Anfälligkeit für Erreger. In Deutschland unterliegen die Anwendung und Handhabung solcher Pestizide strengen Arbeitsschutzvorschriften: Anwender müssen zertifiziert sein, Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken, Handschuhe und Schutzkleidung tragen, sowie Schulungen zu Risiken absolvieren. Die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 fordern Risikobewertungen, um Exposition zu minimieren, und verbieten Anwendungen ohne Genehmigung.

Wildtiere sind diesem Gift jedoch schutzlos ausgesetzt, da sie unbeabsichtigt kontaminierte Saat aufnehmen, was zu Vergiftungen führt. Stattdessen werden Seuchen wie H5N1 als primäre Ursache vorgeschoben, was die tatsächlichen Umweltbelastungen kaschiert und zu unzureichenden Maßnahmen gegen Pestizidgebrauch führt.

Nach positiven Virentests, die für die Allgemeinheit meist nicht nachvollziehbar sind aufgrund begrenzter Transparenz in Testverfahren und Datenfreigabe, werden ganze Vogelpopulationen im Umkreis getötet – wie in einer Tötungsmaschine nach striktem Programmablauf. Seit September 2025 wurden über 500.000 Geflügeltiere in Deutschland gekeult, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten, basierend auf EU-Richtlinien und nationalen Tierseuchengesetzen, die präventive Massentötungen vorschreiben. Diese Prozeduren umfassen Quarantänezonen und vollständige Bestandsvernichtung, oft ohne alternative Optionen wie z.B. erprobte Behandlungen.

Die eigentlichen Ursachen liegen in rücksichtslosen, unmenschlichen, artungerechten und lebensfeindlichen Wirtschaftsmethoden, wie intensiver Landwirtschaft mit Pestizideinsatz, die Biodiversität schädigen und Wildtiere vergiften.

Es ist bedauerlich, dass die eigentliche Diskussion auf Nebenkriegsschauplätzen wie Entschädigungen für getötete Tierbestände stattfindet, anstatt die systemischen Probleme anzugehen. Betroffene Landwirte erhalten Kompensationen aus Seuchenkassen, was die Kosten auf Steuerzahler abwälzt, ohne die Ursachen zu beheben.

Dem Kreis Coesfeld wird vorgehalten, dass all seine umfangreichen Maßnahmen – wie Schutzgebiete, Habitaterhaltung, Schonzeiten, Artenschutzregelungen und strengste Sanktionen – durch diese Praktiken konterkariert und neutralisiert werden. Lokale Initiativen, darunter Biologische Stationen und Vogelschutzgebiete, zielen auf den Erhalt von Vogelpopulationen ab, werden aber durch Pestizidbelastungen und Massentötungen unterlaufen.

Es wird gefordert, durch subsidiäre Normensetzung auf Kreis- und Gemeindeebene das Vergiften von Mensch, Tier und Natur so zu benachteiligen, dass nur noch Geschäftsmodelle erfolgreich sind, die einer dauerhaften natürlichen Gesundheit dienen. Das Subsidiaritätsprinzip des EU-Rechts (Artikel 5 TEU) ermöglicht lokale Regulierungen, um Umweltgifte strenger zu kontrollieren und nachhaltige Praktiken zu fördern, wo EU- oder nationale Vorgaben unzureichend sind.