Zu Beginn des Monats Juli hat das Jobcenter des Kreises Coesfeld die aktuellen Arbeitsmarktdaten veröffentlicht. Bereits im Vorwort frohlockte Landrat Schulze-Pellengahr über das Absinken der Gesamtzahl der Bürgergeldempfänger um 26 Personen und freute sich zugleich darüber, dass die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stabil blieb.
In der Tat stellt sich die Situation im Kreis mit einer Arbeitslosenquote von nur 3,4 % vergleichsweise günstig dar. Im Bund lag die Quote im Juni immerhin bei 5,7 %. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass die Zahlen gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich schlechter ausfielen. So waren im Juni 2022 im Kreis nur 2,6 % und im Bund nur 5,2 % aller erwerbsfähigen Personen arbeitslos. Gemessen an der Ausgangsbasis fällt der Anstieg in unserem Kreis also deutlich höher aus als in der gesamten Republik. Die maßgeblich von der Bundesregierung zu verantwortende Wirtschaftskrise kommt also – wenngleich schleichend – allmählich bei uns an.
Doch auch, wenn die aktuellen Arbeitslosenquoten des kommunalen Jobcenters im Kreis wenig alarmierend wirken, so lohnt sich dennoch ein genauerer Blick auf das jüngst herausgegebene Zahlenwerk. Anders als beim regulären Arbeitslosengeld, welches als Versicherungsleistung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgekehrt wird, handelt es sich bei dem sogenannten „Bürgergeld“ um eine staatliche Leistung, die aus Steuermitteln finanziert und von von den örtlichen Jobcentern bewilligt wird. Während der Bezug von Arbeitslosengeld also voraussetzt, dass sein Empfänger zuvor schon gearbeitet und in die Sozialkassen eingezahlt hat, ist dies beim „Bürgergeld“ in der Regel nicht der Fall. Auch orientiert sich das „Bürgergeld“ am Bedarf der Empfänger und nicht – wie das Arbeitslosengeld – am bisherigen Verdienst. Letzlich ist es beim „Bürgergeld“ noch nicht einmal erforderlich, dass der Bezieher überhaupt erwerbsfähig ist. So sind schulpflichtige Kinder oder auch Mütter in den ersten drei Erziehungsjahren zwar leistungsberechtigt, werden aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht als Arbeitslose erfasst. Ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern kann daher als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ aus fünf leistungsberechtigten Personen bestehen, obwohl lediglich der Vater dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und damit auch als Arbeitsloser im Sinne des Gesetzes gilt. Die reine Arbeitslosenquote, auf die sich Politik und Medien gerne beziehen, sagt daher im Zusammenhang mit dem „Bürgergeld“ nur wenig über die sich dahinter verbergenden sozialen und finanziellen Probleme aus.
Berücksichtigt man diese Zusammenhänge, relativieren sich die Zahlen für den Kreis Coesfeld recht schnell. Betreute das hiesige Jobcenter im Juni 2022 in absoluten Zahlen noch 1877 Arbeitslose, so waren es im Juni dieses Jahres bereits 2424 Personen. Zu der Anzahl der sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ weist der jüngste Bericht keine monatsaktuellen Daten auf. Die letzten Zahlen stammen aus dem Februar 2023. Danach gab es zu diesem Zeitpunkt 4689 „Bedarfsgemeinschaften“ in denen insgesamt 9627 leistungsberechtigte Personen lebten. Zum Vergleich: Im Februar 2022 waren es noch 3662 „Bedarfsgemeinschaften“ mit insgesamt 7491 leistungsberechtigten Personen. Das sind Steigerungen die fast 30 % über dem des Vorjahres liegen.
Interessant sind jedoch nicht nur die Zahlen, die sich bei näherer Durchsicht des Berichtes finden lassen, sondern auch die Daten, über die sich die Kreisverwaltung in ihren Berichten gerne ausschweigt. Auf diese stößt man hingegen, wenn man mühsam die Statistikseiten der Bundesagentur für Arbeit durchforstet. Bei dem kräftigen Anstieg der Bürgergeldempfänger im Kreis Coesfeld handelt es sich nämlich überwiegend um ein aus dem Ausland importiertes Problem. Zwar liegen derzeit noch keine Zahlen für den Juni 2023 vor, jedoch weisen die Statistiken für den Kreis Coesfeld für den Vormonat Mai eine Zahl von 1501 arbeitslosen Bürgergeldempfängern aus. Die Gesamtzahl der arbeitslosen Bügergeldempfänger lag bei 2750 Personen. Dies ist ein Anteil von 54,6 %. Zum Vergleich: Im Mai 2022 wurden durch das Jobcenter des Kreises nur 1818 Arbeitslose betreut, von denen lediglich 616 eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Dies kam einer Quote von nur 33,9 % gleich. Bei den „Bedarfsgemeinschaften“ war der Anteil von ausländischen Leistungsbeziehern sogar noch etwas höher. Im Februar 2022 waren es noch 1835 leistungsberechtigte Ausländer, was einer Quote von 37,3 % entsprach, wohingegen es im Februar diesen Jahres bereits 2413 ausländische Leistungsberechtigte waren, was einem Anteil von 53,6 % entspricht. Über die Hälfte der Bürgergeldempfänger im Kreis Coesfeld besitzen somit nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Sieht man einmal von der Möglichkeit ab, dass die regierenden Altparteien viele Migrationsprobleme gerne dadurch kaschieren, dass zugewanderte Ausländer kurzerhand einfach eingebürgert werden, ist nicht anzunehmen, dass sich an dieser Tatsache dauerhaft etwas ändert.
Die AfD setzt sich daher sowohl im Bund als auch in den Kommunen gegen den weiteren Import von Sozialleistungsempfängern aus aller Welt ein. Wirtschaftliche Krisen und Konflikte in anderen Staaten dürfen nicht in deutschen Kommunen ausgebadet werden.